Allgemeine Geschäftsbedingungen Gutscheinkauf

Gutscheine für die Säge

Wir verkaufen reine Wertgutscheine (sowie kombinierte Leistungs- und Wertgutscheine) per Vorkasse. Zur Zahlungsabwicklung erhalten Sie eine Rechnung mit den Daten für die Zahlung des Gutscheins per Vorkasse.

Gutscheinkauf

Zum Kauf der Gutscheine wählt der Gutscheinkäufer die gewünschten Gutscheine aus, übermittelt uns seine Kontaktdaten und bezahlt anschließend mittels Vorkasse.

Die Säge stellt die Gutscheine nach Kaufabschluss und nach vollständiger Bezahlung per Vorkasse durch den Gutscheinkäufer aus. Auf dem Gutschein sind der Wert des Gutscheins und der Gutscheincode zu finden, bei Leistungsgutscheinen ist zusätzlich eine Beschreibung der Leistung abgedruckt.

Gutscheinarten

Jeder über uns bezogene Gutschein hat die Funktion eines Wertgutscheins.

Der Wert des Wertgutscheins entspricht dem durch den Gutscheinkäufer für den Wertgutschein bezahlten Kaufpreis. Der Gutscheinkäufer ist berechtigt, beim Anbieter Leistungen im Wert des Wertgutscheins zu beziehen. Dies kann je nach Gutschein auf bestimmte Leistungsarten begrenzt sein oder alle Leistungen der Säge umfassen.

Der Wert des Wertgutscheins muss nicht auf einmal, sondern kann auch nur teilweise eingelöst werden. Bei nur teilweiser Einlösung verfällt der Restwert nicht, sondern bleibt erhalten und kann später eingelöst werden.

Zusätzlich zur Funktion als Wertgutschein kann ein Gutschein die Funktion eines Leistungsgutscheins haben.

Ein Leistungsgutschein berechtigt den Gutscheinkäufer zur Inanspruchnahme der im Leistungsgutschein definierten Leistung. Die tatsächliche Leistung des Anbieters darf von der definierten Leistung und insbesondere von der Darstellung auf Fotos geringfügig bzw. beim Vorliegen guter Gründe auch weitergehend abweichen.

Die Einlösung eines Leistungsgutscheins kann an die Einhaltung bestimmter Fristen oder Bedingungen gebunden sein, ansonsten verjährt der Leistungsgutschein entsprechend den gesetzlichen Vorschriften. Der Gutscheinkäufer ist selbst verantwortlich, sicherzustellen, dass er etwaige Fristen und Bedingungen einhalten kann.

Verfällt ein Leistungsgutschein aufgrund der Nichteinhaltung von Fristen oder Bedingungen, so ist der Gutschein immer noch als Wertgutschein gültig.

Gutscheineinlösung

Die Gutscheine berechtigen die Gutscheinkäufer zur Einlösung des Wertes bzw. bei Leistungsgutscheinen zur Inanspruchnahme der Leistungen beim jeweiligen Anbieter zu dessen Geschäftsbedingungen. Zur Einlösung des Gutscheins ist die ausgedruckte Vorlage des Gutscheins beim Anbieter notwendig.

Ein Gutschein kann nur entweder als Wertgutschein oder als Leistungsgutschein eingesetzt werden.

Wird der Leistungsteil in Anspruch genommen, ist der Gutschein vollständig eingelöst. Eine zusätzliche Inanspruchnahme des Wertes ist nicht mehr möglich.

Ist die Einlösung der Leistung an eine Frist oder Bedingung gebunden und wird diese Frist versäumt oder ist die Bedingung nicht mehr realisierbar, dann verfällt der Leistungsteil des Gutscheins. Der Wertteil des Gutscheins wird davon nicht berührt. Der Gutschein ist dann immer noch ein Wertgutschein.

Wird auch nur ein Teil des Werts in Anspruch genommen, kann der Leistungsteil nicht mehr eingelöst werden. Der Gutschein hat dann bis zum vollständigen Verbrauch des Werts nur noch die Funktion des Wertgutscheins.

Eine Barablöse der Gutscheine ist in keinem Fall möglich.

Übertragung der Gutscheine

Alle Gutscheine sind vom Gutscheinkäufer frei an einen Dritten übertragbar.

Gültigkeitsdauer

Gutscheine müssen spätestens zum Ende des dritten Jahres nach Erwerb eingelöst werden, danach verlieren sie ihre Gültigkeit. Jeder Gutschein ist nur einmal einlösbar.

Haftung für die Gutscheine

Die Säge haftet nur für die Verität des Gutscheins, also dass das im Gutschein verbriefte Recht auf Leistung auch tatsächlich besteht. Die Säge haftet jedoch nicht für die Bonität des Gutscheins, also für das Bonitäts- und Insolvenzrisiko. Der Gutscheinkäufer ist für die sichere Verwahrung des Gutscheincodes selbst verantwortlich.

Sie verpflichten sich den Gutscheincode geheim zu halten und ihn nur der Person mitzuteilen, der Sie den Gutschein schenken möchten. Die Säge übernimmt keine Haftung für den Verlust, Diebstahl oder Missbrauch oder die verzögerte Übermittung (z.B. wegen technischer Schwierigkeiten) des Gutscheincodes. 

Rückgabe oder Sperre von Gutscheinen

Im Verlustfall ist eine Sperre des Gutscheincodes durch die Säge nicht möglich, da die Säge aufgrund der freien Übertragbarkeit der Gutscheine über keine Möglichkeiten zur Kontrolle verfügt, wer zum Zeitpunkt einer etwaigen Sperranforderung der rechtmäßige Besitzer des Gutscheins bzw. über diesen verfügungsberechtigt ist.

Eine Rückgabe von Gutscheinen ist nicht möglich. Ausgenommen davon ist eine Rückgabe im Rahmen des gesetzlichen Widerrufsrechts im Fernabsatz durch den Gutscheinkäufer. Wenn Sie von Ihrem Rückgaberecht Gebrauch machen, wird der ermäßigte Kaufpreis erstattet. Es besteht kein Anspruch auf eine Erstattung oder einen Ersatz des Gutscheins.

AGB

Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Säge GmbH & Co. KG.

Allgemeine Geschäftsbedingungen Ticketkauf

 

Eine Rückgabe von Tickets oder deren Umtausch ist

grundsätzlich leider nicht möglich.

Bei Verlust der Eintrittskarte entfällt die

Zugangsberechtigung.

Bei Verlassen des Veranstaltungsgeländes verliert

die Eintrittskarte ihre Gültigkeit.

 

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung örtlich und/oder terminlich zu verlegen. Der Kartenkäufer ist verpflichtet, sich vor dem Veranstaltungsbesuch auf geeignete Art und Weise (unsere Webseite, Facebook, Anruf bei uns) darüber zu erkundigen, ob die jeweilige Veranstaltung wie geplant stattfindet. Die Erstattung von Reisekosten bei Ausfall oder Verlegung ist generell nicht möglich. Rückerstattungsanspruch besteht nur auf den Nennwert der Eintrittskarte und bis zum Konzerttermin. Fälle höherer Gewalt sind grundsätzlich ausgeschlossen.

 

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung das Vorprogramm oder Begleitveranstaltungen zu ändern sowie den Einlass aus wichtigem Grund (gegen Rückerstattung des Nennwerts der Eintrittskarte) zu verwehren.

 

Der Kunde ist verpflichtet, die Tickets nach Zugang auf ihre

Richtigkeit im Hinblick auf Anzahl, Preis, Datum und

Veranstaltungsort zu überprüfen. Eine Reklamation offensichtlich fehlerhafter Tickets hat innerhalb von drei Arbeitstagen nach Eingang der Tickets persönlich oder schriftlich per Email, Telefax oder Postweg an die Säge GmbH & Co. KG zu erfolgen.

 

Für Jugendliche gelten die Bestimmungen des

Jugendschutzgesetzes (JSchG).

Bei Konzerten oder ähnlichen Veranstaltungen kann aufgrund der Lautstärke die Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden bestehen.

 

Der Veranstalter haftet nicht für beschädigte, verloren gegangene, gestohlene oder sonst abhanden gekommene Gegenstände.

Das Mitbringen von eigenen Speisen und Getränken, Glasbehältern, Dosen, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln sowie Waffen ist generell untersagt.

 

Jeglicher gewerbliche Weiterverkauf der erworbenen Eintrittskarten ohne die Einholung einer vorherigen Zustimmung durch den Veranstalter ist verboten. Außerdem auch das Präparieren der Eintrittskarte (z. B. Aufdrucken, Abändern oder sonstige Arten der Veränderung der Eintrittskarte) zum Zwecke der Täuschung oder Benachteiligung anderer.

 

Beim Parken bitte den Lageplan auf der Rückseite beachten. Die Anreise zum Veranstaltungsgelände sowie das Parken erfolgt auf eigene Gefahr. Da unsere Parkplätze begrenzt sind, bitten wir um Bildung von Fahrgemeinschaften. DER UMWELT ZULIEBE.